Aktuelles
Seit Januar 2024 empfiehlt die STIKO alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten gegen Meningokokken B mit dem Impfstoff Bexsero zu impfen.
Die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
Insgesamt treten MenB-Erkrankungen zwar selten auf, allerdings ist der Krankheitsverlauf sehr schwerwiegend. Das Risiko für eine schwere MenB-Erkrankung ist im ersten Lebensjahr am höchsten.
Mittlerweile übernehmen alle Krankenkassen die Kosten dieser Impfung.
Weiterführende Informationen zur Meningokokken B-Impfung finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-01-18.html
Liebe Familien,
seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO die spezifische Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollten Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, erhalten Nirsevimab idealerweise bei der Entlassung aus der Geburtseinrichtung.
Nirsevimab wird wie die bekannten Impfungen einmalig in den Oberschenkelmuskel verabreicht. Es handelt sich um einen vorgefertigten Antikörper, der dem Empfänger einen direkten Schutz gegen RSV bietet (passive Immunisierung).
Liebe Eltern, sollte Ihr Kind ab dem 1.4.2024 geboren sein, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne planen wir einen entsprechenden Termin zur Verabreichung von Nirsevimab. Bei Fragen sprechen Sie uns sehr gerne an.
Ausführliche Informationen bzgl. der RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen erhalten Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.h
Seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).
Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Grunderkrankung haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.
Hierzu zählen schwere Verlaufsformen folgender Erkrankungen:
– chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenerkrankungen
– chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
– hämato-onkologische Erkrankungen
– Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
– angeborene oder erworbene Immundefizienz
Ausführliche Informationen bzgl. der RSV-Impfung bei Erwachsenen finden Sie hier:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV/FAQ_Liste_RSV.html